Gepäck - Aktualisierung der IATA-Regeln zu Freigepäck und Gepäckgebühren
Für Tickets, die am/nach dem 1. April 2011 für Reisen mit Interline-Beförderung oder Code-Share-Flügen ausgestellt wurden und bei denen verschiedene Fluggesellschaften unterschiedliche Freigepäckbestimmungen vorgeben, regelt die IATA-Resolution 302, wessen Gepäckrichtlinie Anwendung finden soll. Die Gepäckrichtlinie der maßgeblichen vermarktenden Fluggesellschaft (Most Significant Carrier; MSC), meist die erste international operierende Fluggesellschaft, findet dann beim gesamten Teil der Reise, für den das Gepäck aufgegeben wurde, Anwendung.
Bei Reisen in die/aus den USA definiert das US-Verkehrsministerium den MSC als vermarktende Fluggesellschaft und nicht als ausführende Fluggesellschaft des ersten internationalen Flugsegments. Zudem verlangt das US-Verkehrsministerium, dass die Bestimmungen des ausgehenden MSC bei der gesamten Reise Anwendung finden und nicht nur für den Teil, für den das Gepäck aufgegeben wurde.
Die Beispiele in der untenstehenden Tabelle veranschaulichen, wie die Gepäckgebühren bei Zwischenrouten angewendet werden. Passagiere zahlen die jeweiligen Gepäckgebühren am ersten Kontaktpunkt ihrer Reise. Passagiere, die ihre Reise bereits angetreten haben, müssen keine Gepäckgebühren an Zwischenpunkten zahlen.
Beispiele
Im Folgenden finden Sie zwei Beispiele zu Reiserouten und wie die Gepäckgebühren bestimmt würden:
Reiseroute |
Vermarktende Fluggesellschaft |
Ausführende Fluggesellschaft |
Bestimmungen des US-Verkehrsministeriums - gilt für Reisen in die/aus den USA Es gelten die Bestimmungen der maßgeblich vermarktenden Fluggesellschaft |
IATA-Resolution 302 - gilt für alle Reisen außer: In die/ aus den USA Es gelten die Bestimmungen der maßgeblichen vermarktenden Fluggesellschaft |
---|---|---|---|---|
ATLCDG CDGFRA |
DL LH |
AF DL |
Ja - DL-Gepäckgebühren und -begrenzungen finden Anwendung |
n/a |
YULCDG CDGFRA |
DL LH |
AF DL |
Nein - Reise ist nicht in die oder aus der USA |
Ja - AF-Gepäck- gebühren und -begrenzungen finden Anwendung |
Angesichts der Komplexität von Resolution 302 kann Delta diese Bestimmungen nicht ohne Automatisierung implementieren. Die Arbeiten hierzu laufen derzeit, werden aber bis zum 1. April 2011 nicht abgeschlossen sein. Bis zum Abschluss der Automatisierung wird Delta weiterhin ihre derzeitigen Gepäckbeschränkungen und -gebühren anwenden. Diese gelten für den gesamten Teil der Reise, für den das Gepäck aufgegeben wurde. Zusätzliche Informationen werden bekanntgegeben, sobald Delta Gepäckbeschränkungen und -gebühren gemäß Resolution 302 anwenden kann.