Fahrplanänderung & IROP Reisebüro Erstattungspflicht
Flugplanänderung & IROP Reisebüro Erstattungspflicht*
Flugplanänderung (außerhalb des Betriebsfensters)
Mitteilung der Flugplanänderung an die Agentur (über GDS) |
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Delta überträgt Storno/Zusatz an GDS |
Identifizierung der Erstattungsfähigkeit |
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Das Reisebüro ermittelt die Erstattungsfähigkeit über die Delta-Richtlinie |
Ausgehende Kundenbenachrichtigung über Fahrplanänderungen & Erstattungsberechtigung |
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Das Reisebüro benachrichtigt den Kunden über den Anspruch auf Erstattung
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Vom Kunden gewünschte Option
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Umbuchen |
Reisebüro bucht gemäß Delta-Politik um |
Erstattung |
Erstattung nur durch das Reisebüro (kann das Ticket nicht behalten) |
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Der Kunde bittet nicht um eine Umbuchung/Erstattung und „No-Shows“. |
Kunden, die nicht erscheinen |
Delta erstattet 72 Stunden nach der Abflugzeit** |
IROP (Inside the Operational Window)
Ausgehende Kundenbenachrichtigung über IROP-Änderung |
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Delta benachrichtigt den Kunden |
Der Kunde beantragt eine Erstattung |
Über einen Delta-Kanal |
Rückerstattungen bei Delta |
Über den Kanal des Drittanbieters |
Erstattungen des Reisebüros |
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Flug storniert und keine Neuunterbringung |
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Delta erstattet 72 Stunden nach der Stornierung** |
Der Kunde bittet nicht um eine Umbuchung/Erstattung und „No-Shows“. |
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Delta erstattet 72 Stunden nach der Abflugzeit** |
* Gültig ab 25.10.2024
** Tickets müssen von der Agentur manuell erstattet werden
- Massen-/Netto-Tickets
- OA arbeitete nur mit DL-Beständen