Sanktionierte Länder und Fluggesellschaften
Die US-amerikanische Regierung verbietet , dass Delta für bestimmte sanktionierte Länder und Fluggesellschaften Serviceleistungen anbietet und wirtschaftliche Transaktionen mit diesen durchführt. Diese Seite bietet Ihnen eine Übersicht zu den Einschränkungen hinsichtlich Buchung und Ticketausstellung, die von Delta implementiert wurden, um die Sanktionsbestimmungen der US-Regierung zu erfüllen. Diese Übersicht soll keine vollständige Beschreibung aller wirtschaftlichen Sanktionsprogramme der USA darstellen. Weitere Informationen zu diesen Sanktionen finden Sie auf der Website des US-Finanzministeriums zur Kontrolle ausländischer Vermögen (Office of Foreign Assets Control OFAC) unter
http://www.treasury.gov/resource-center/sanctions/Pages/default.aspx.
- Diese Einschränkungen gelten für alle Reisebüromitarbeiter, einschließlich Mitarbeiter außerhalb der Vereinigten Staaten.
- Diese Einschränkungen gelten zudem für alle Passagiere, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes.
- Die Einschränkungen gelten ebenfalls bei Neuausstellungen von Tickets und für Prämienflüge.
- Die Nichtbeachtung dieser Beschränkungen oder die Nichteinhaltung von Delta‘s Richtlinien in Bezug auf sanktionierte Länder und Fluggesellschaften kann zu Geldstrafen und/oder zur Kündigung der Reisebürobeziehung führen.
- Wenn Sie Fragen dazu haben, ob eine bestimmte Aktivität verboten ist, informieren Sie das lokale Management und bitten Sie das lokale Management, einen Delta-Vertreter zu kontaktieren.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu diesen Einschränkungen.
Belarus
Von anderen Fluggesellschaften durchgeführte Flüge: Delta-Mitarbeiter, Reisebüros oder andere Anbieter, die DL vertreten, können keine Reisen nach/von Belarus auf einem Flug buchen und ausstellen, die von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird.
Kuba
Von DL durchgeführte Flüge: Ein Vermittler (Reservierungsmitarbeiter, Reisebüromitarbeiter oder Vertreter einer anderen Fluggesellschaft) kann ein Ticket für von DL durchgeführte Flüge nach/von Kuba oder eine Reiseroute, die ein Reisesegment nach oder aus Kuba mit einem von DL durchgeführten Flug enthält, buchen, sofern: (1) der Reisezweck des Passagiers einem der genehmigten Reisezwecke entspricht (siehe Liste der genehmigten Reisezwecke unten) und (2) der Vermittler und DL von jedem Passagier eine Bescheinigung einholen, die den Reisezweck angibt, der die Reise nach Kuba genehmigt, und alle Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahren.
Von anderen Fluggesellschaften durchgeführte Flüge: Die Sammlung und Aufbewahrung von OFAC-Formularen für Passagiere, die über eine andere Fluggesellschaft gebucht oder ein Ticket ausgestellt haben, ist derzeit nicht möglich, so dass die Buchung und Ausstellung von Tickets für Reisen nach/von Kuba über eine andere Fluggesellschaft durch einen DL-Mitarbeiter, ein Reisebüro oder einen anderen Anbieter, der DL vertritt, derzeit nicht zulässig ist. Ein Reisebüro, ein Vertreter einer anderen Fluggesellschaft oder ein Verkäufer, der außerhalb der USA und ausschließlich zugunsten einer Nicht-US-Fluggesellschaft handelt (d. h. kein Ticketmaterial einer US-Fluggesellschaft verwendet oder von einer US-Fluggesellschaft betriebene Segmente einschließt) und nicht anderweitig dem US-Recht unterliegt (z. B. eine ausländische Tochtergesellschaft eines US-Unternehmens ist), kann Flüge anderer Fluggesellschaften nach/von Kuba buchen und buchen.
Ticketausstellung auf DL (006): Tickets für Reisen auf von anderen Fluggesellschaften betriebenen Flügen nach/von Kuba sollten niemals auf DL (006) Ticketmaterial ausgestellt werden.
Amt zur Kontrolle von Auslandsvermögen des US-Finanzministeriums (Office of Foreign Assets Control OFAC)
Zulässige Reisezwecke - Kuba
Gültig ab September 2016
Zulässige Reisezwecke
Familienbesuch
Offizielle Angelegenheiten der Regierung der USA oder eines anderen Landes oder einer zwischenstaatlichen Organisation
Journalistische Aktivitäten
Geschäftliche Studien oder Tagungen
Bildungsreisen zur Anerkennung von oder in Verbindung mit einem Abschluss
Bildungsaustauschprogramme – von Mensch zu Mensch
Religiöse Veranstaltungen
Sportliche Wettkämpfe von Verbänden im Amateur- oder semi-professionellen Bereich
Öffentliche Vorführungen, medizinische Studien, Seminare, andere Wettkämpfe und/oder Ausstellungen
Unterstützung für das kubanische Volk
Humanitäre Projekte
Aktivitäten privater Stiftungen oder Bildungs- und Forschungsinstituten
Aktivitäten im Rahmen des Imports/Exports von Informationsmaterialien
Aktivitäten im Rahmen professioneller Medien- & Kunstproduktionen
Aktivitäten in Verbindung zum Department of Commerce (Handelsministerium) sowie lizenzierte oder erlaubte Exporte
Persönliche Aktivitäten in Verbindung mit einem zeitlich begrenzten Aufenthalt eines Flugzeugs/Schiffs
Aktivitäten bezüglich des Exports medizinischer Produkte und von Medikamenten
Rückkehr kubanischer Staatsangehöriger
Iran
Buchung: Es ist gestattet, einen Passagier auf einen von Delta durchgeführten Flug oder den von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführten Flug zu buchen, wenn die Reiseverbindung Flüge in den und ab dem Iran beinhaltet, unter der Voraussetzung, (1) dass die Reiseverbindung keine Flüge mit Iran Air, Mahan Airways, YAS AIR / YASAIR Cargo Airline, Aban Air, Caspian Airlines, Meraj Air oder einer iranischen Fluggesellschaft oder AL-NASER AIRLINES oder SKY BLUA BIRD AVIATION / SKY BLUE AIRLINES / SKY BLUE BIRD FZE (in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Fluggesellschaften, die mit Iran-Sanktionen in Verbindung stehen) beinhaltet und (2) der Reiseverlauf gemäß den nachfolgenden Richtlinien gebucht wird. Ein Passagier darf nicht auf einem von Delta oder einem von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführten Flug gebucht werden, wenn die Reiseroute ein Reisesegment mit Iran Air, Mahan Airways, YAS AIR / YASAIR Cargo Airline, Aban Air, Caspian Airlines, Meraj Air, einer anderen iranischen Fluggesellschaft oder AL-NASER AIRLINES oder SKY BLUE BIRD AVIATION / SKY BLUE AIRLINES / SKY BLUE BIRD FZE (in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Fluggesellschaften, die mit Iran-Sanktionen in Verbindung stehen) enthält. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn die Buchung im Namen einer dritten Fluggesellschaft, einschließlich eines Joint-Venture-Partners, erfolgt.
Ticketausstellung: Es ist gestattet, ein Ticket auf Delta (006) auszustellen oder den Ticket-Stock der durchführenden Fluggesellschaft (mit Ausnahme der folgenden verbotenen Fluggesellschaften) für Reisen in den oder aus dem Iran zu verwenden, vorausgesetzt, die Reiseroute beinhaltet keine Reisen mit Iran Air; Mahan Airways; YAS AIR / YASAIR Cargo Airline; Aban Air oder eine andere iranische Fluggesellschaft oder Al-Naser Airlines oder Sky Blue Bird Aviation / Sky Blue Airlines / Sky Blue Bird FZE. Darf nicht auf Delta (006)-Tickets oder den Ticket-Stock einer anderen Fluggesellschaft ausgestellt werden, wenn die Reiseroute ein Reisesegment mit Iran Air; Mahan Airways; YAS AIR / YASAIR Cargo Airline; Aban Air, Caspian Airlines, Meraj Air; einer anderen iranischen Fluggesellschaft; Al-Naser Airlines oder Sky Blue Bird Aviation / Sky Blue Airlines / Sky Blue Bird FZE beinhaltet. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn das Ticket im Namen einer dritten Fluggesellschaft, einschließlich eines Joint-Venture-Partners, ausgestellt wird. Darf kein Ticket auf den Ticket-Stock eines der vorgenannten verbotenen Fluggesellschaften ausstellen.
Libyen
Buchung: Keine Einschränkungen
Ticketausstellung: Keine Einschränkungen
Myanmar (Burma)
Buchung: Keine Einschränkungen
Ticketausstellung: Keine Einschränkung
Nordkorea
Buchung: Okay, um einen Passagier auf einem von Delta oder einer anderen Fluggesellschaft durchgeführten Flug zu buchen, wenn die Reiseroute Reisen nach oder aus Nordkorea beinhaltet, vorausgesetzt, dass (1) der Reiseverlauf keine Reisen mit Air Koryo (JS) beinhaltet und (2) der Reiseverlauf in Übereinstimmung mit den nachstehenden Richtlinien ausgestellt wird. Ein Passagier darf nicht auf einen von Delta oder einer anderen Fluggesellschaft durchgeführten Flug gebucht werden, wenn der Reiseverlauf ein Reisesegment mit Air Koryo (JS) enthält. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn die Buchung im Namen einer dritten Fluggesellschaft, einschließlich eines Joint-Venture-Partners, erfolgt.
Ticketausstellung: Es ist gestattet, Tickets auf Delta (006) oder den Ticket-Stock einer anderen durchführenden Fluggesellschaft (außer Air Koryo) auszustellen für Reisen nach oder aus Nordkorea, sofern die Reiseroute keine Reise mit Air Koryo (JS) beinhaltet. Darf nicht auf Delta (006)-Tickets oder den Ticket-Stock einer anderen Fluggesellschaft ausgestellt werden, wenn die Reiseroute ein Reisesegment mit Air Koryo (JS) enthält. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn das Ticket im Namen einer dritten Fluggesellschaft, einschließlich eines Joint-Venture-Partners, ausgestellt wird. Darf nicht auf Ticket-Stock von Air Koryo ausgestellt werden.
Sudan
Buchung: Es ist gestattet, einen Passagier auf einem von Delta oder von einer anderen Fluggesellschaften durchgeführten Flug zu buchen, wenn die Reiseroute Reisen in den oder aus dem Sudan beinhaltet, vorausgesetzt, dass der Reiseverlauf keine Reisen mit Sudan Airways oder einer anderen sudanesischen Fluggesellschaft beinhaltet und der Reiseverlauf in Übereinstimmung mit den folgenden Richtlinien gebucht wird. Ein Passagier darf nicht auf einen von Delta oder von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführten Flug buchen, wenn der Reiseverlauf ein Reisesegment mit Sudan Airways oder einer anderen sudanesischen Fluggesellschaft enthält. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn die Buchung im Namen einer dritten Fluggesellschaft, einschließlich eines Joint-Venture -Partners, erfolgt.
Ticketausstellung: Es ist gestattet, ein Ticket aus dem Delta (006)- oder dem Ticket-Stock einer anderen durchführenden Fluggesellschaft (außer Sudan Airways oder einer anderen sudanesischen Fluggesellschaft) für Reisen in den oder aus dem Sudan auszustellen, wenn der Reiseverlauf keine Reise mit Sudan Airways oder einer anderen sudanesischen Fluggesellschaft beinhaltet. Tickets dürfen nicht aus dem Delta (006)-Ticket-Stock oder dem Ticket-Stock einer anderen durchführenden Fluggesellschaft ausgestellt werden, wenn der Reiseverlauf ein Reisesegment mit Sudan Airways oder einer anderen sudanesischen Fluggesellschaft enthält. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn die Buchung im Namen einer dritten Fluggesellschaft, einschließlich eines Joint-Venture -Partners, erfolgt. Tickets dürfen nicht aus dem Ticket-Stock von Sudan Airways oder einer anderen sudanesischen Fluggesellschaft ausgestellt werden.
Syrien
Buchung: Es ist gestattet, einen Passagier auf einem von Delta oder von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführten Flug zu buchen, wenn der Reiseverlauf Reisen nach oder aus Syrien beinhaltet, vorausgesetzt, dass der Reiseverlauf keine Reisen mit Syrian Arab Airlines oder einer anderen syrischen Fluggesellschaft beinhaltet und der Reiseverlauf in Übereinstimmung mit den folgenden Richtlinien gebucht wird. Passagiere dürfen nicht auf einen von Delta oder von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführten Flug gebucht werden, wenn der Reiseverlauf ein Reisesegment mit Syrian Arab Airlines oder einer anderen syrischen Fluggesellschaft enthält. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn die Buchung im Namen einer dritten Fluggesellschaft, einschließlich eines Joint-Venture -Partners, erfolgt.
Ticketausstellung: Es ist gestattet, ein Ticket aus dem Delta (006) Ticket-Stock oder dem Ticket-Stock einer anderen durchführenden Fluggesellschaft (außer Syrian Arab Airlines oder einer anderen syrischen Fluggesellschaft) für Reisen nach oder aus Syrien auszustellen, sofern der Reiseverlauf keine Reisen mit Syrian Arab Airlines oder einer anderen syrischen Fluggesellschaft beinhaltet. Tickets dürfen nicht auf den Delta (006)-Ticket-Stock oder dem Ticket-Stock einer anderen durchführenden Fluggesellschaft ausgestellt werden, wenn der Reiseverlauf ein Reisesegment mit Syrian Arab Airlines oder einer anderen syrischen Fluggesellschaft enthält. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn das Ticket im Namen einer dritten Fluggesellschaft, einschließlich eines Joint-Venture -Partners, ausgestellt wird. Tickets dürfen nicht auf den Ticket-Stock von Syrian Arab Airlines oder einer anderen syrischen Fluggesellschaft ausgestellt werden.
13. Juli 2021