DOT-Compliance-Anforderung zu Gebühren- und Steuernanzeige   

Um die Einhaltung der Richtlinien des US-Verkehrsministeriums zu von Fluggesellschaften erhobenen Zuschlägen zu gewährleisten, überprüft Delta die Art und Weise, wie von Fluggesellschaften erhobene Zuschläge auf delta.com angezeigt und beschrieben werden.

Da diese DOT-Richtlinien auch Reisebüros und Verkäufer von Flugreisen, die keine Fluggesellschaften sind, betreffen, veröffentlicht Delta die folgenden Punkte, um zu gewährleisten, dass Reisepartner ab dem vom DOT angegebenen Erfüllungsdatum, dem 20. April 2012, diese Punkte ebenfalls berücksichtigen.

Situation

Alle von Fluggesellschaften erhobenen Zuschläge müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht auf eine Art und Weise angezeigt werden, die suggeriert, dass es sich bei dem Zuschlag um eine von der Regierung erhobene Steuer oder Gebühr handelt.  Zudem hat das DOT angeordnet, dass bei Zuschlägen für einen besonderen Posten oder Service (z. B. „Benzin“-Zuschlag oder „Passagierservicegebühr“ oder „Sicherheitszuschlag“) die Höhe des Zuschlags die tatsächlichen Kosten der Leistungen korrekt widerspiegeln muss.   Delta erhebt keine Zuschläge, die als Zuschläge für einen besonderen Posten oder Service angesehen werden können.  Alle von Delta erhobenen Zuschläge müssen als „von der Fluggesellschaft erhobener internationaler Zuschlag“ bezeichnet werden und nicht als „Benzin-Zuschlag“ oder ein anderer Begriff, der suggerieren könnte, dass dieser Zuschlag für einen besonderen Service ist.

Beispiel für Terminologieänderungen:

 

Tarifbildschirm oder Werbefenster

Änderungsvorschlag

 

Steuern/Gebühren

Steuern & von der Fluggesellschaft erhobene Gebühren

Internationaler Zuschlag

Von Fluggesellschaften erhobener internationaler Zuschlag

Weitere Informationen                                                      

Fragen zu den DOT-Bestimmungen zu diesem Thema können an das Office of Aviation Enforcement and Proceedings (C-70), 400 7th St., S.W., Washington, D.C. 20590, gerichtet werden.

 

 
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