Batterien   

Hilfsmittel

Delta gestattet  Kunden   mit einer Gehhilfe/einem Hilfsmittel zu reisen, das Batterien sowie Hilfsbatterien zum Betrieb benötigt. Sowohl Batterien mit (Nasszellen) als auch ohne Auslaufgefahr (Gel) sind unter folgenden Bedingungen als aufgegebenes Gepäck zulässig:

  • Die Batterie muss sicher am Hilfsgerät befestigt sein
  • Die Batterie muss visuell auf Anzeichen von Beschädigungen oder austretender Flüssigkeit zu überprüfen sein
  • Bei der Mitnahme von Batterien ohne Auslaufgefahr müssen die Anschlussdrähte abgenommen und mit Klebeband isoliert werden, um versehentliche Kurzschlüsse zu vermeiden 
  • Wenn bei Gel-Batterien die Batteriepole isoliert sind, muss die Batterie nicht herausgenommen werden, um versehentliche Kurzschlüsse zu vermeiden
  • Ausnahme: Eine Batterie ohne Auslaufgefahr kann mitgenommen werden, ohne die Batterie zu entnehmen, wenn
    • die im Rollstuhl enthaltene Batterie ohne Auslaufgefahr vollständig in einem stabilen Gehäuse oder Fach, das in das Design des Rollstuhls oder einer anderen Mobilitätsvorrichtung vollständig integriert ist, verschlossen ist
    • Die Bauweise des Rollstuhls muss gewährleisten, dass eine versehentliche Aktivierung verhindert wird, wie z. B. durch:
      • Abschalten oder Entfernen des Schlüssels
      • Drehen des Notausschalters
      • Entfernen des Hebels

Hinweis: Wenn das Hilfsmittel nicht in einer aufrechten Position im Flugzeug untergebracht werden kann, müssen Batterien mit Auslaufgefahr entfernt und in speziellen von Delta zur Verfügung gestellten Behältern aufbewahrt werden. Wenn das Gerät aufrecht geladen werden kann, werden die Kontakte abgetrennt und isoliert, um eine unbeabsichtigte Aktivierung zu vermeiden.

Es gelten weitere Einschränkungen zu Lithium- Ionen- und Lithium-Metall- Batterien. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Folgenden.


Lithium-Ionen-Akkus
  • Passagiere dürfen Lithium-Ionen-Akkus mit höchstens 160 Wattstunden Leistung je Akku mit sich führen.
    • Die Beförderung von Lithium-Ionen-Akkus von über 160 Wattstunden Leistung ist in allen Passagierflugzeugen untersagt.
  • Lithium-Ionen-Akkus, die in persönlichen elektronischen Geräten eingebaut sind, dürfen als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck transportiert werden. 
  • Die Mitnahme nicht eingebauter Lithium-Ionen-Akkus (Ersatzakkus) ist nur im Handgepäck erlaubt und es ist nur die Mitnahme von maximal zwei (2) Ersatzakkus mit Leistung zwischen 100 und 160 Wattstunden gestattet.   

Mengenbegrenzung für Lithiumakkus:

Jede Person darf maximal 20 Ersatzakkus mit sich führen.

Weitere Informationen zu Gefahrgütern und sicherem Packen finden Sie auf dieser Webseite der FAA sowie dieser Webseite der TSA. Beschädigte, defekte oder zurückgerufene Lithiumakkus dürfen nicht im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Zusätzliche Informationen zu zurückgerufenen Akkus und Akkusystemen finden Sie auf der Website der Verbraucherschutzbehörde Consumer Product Safety Commission.


Gehhilfen mit Lithium-Ionen-Batterien

Das US-Verkehrsministerium verlangt, dass Delta ihren Kunden die Mitnahme von mit Lithium-Ionen-Akkus betriebenen Mobilitätshilfen gestattet. Für diese gelten landesweit die unten angeführten Beschränkungen. 

  • Mit Lithiumionen angetriebene Mobilitätshilfen, die zusammenklappbar sind und über einen leicht entnehmbaren Akku verfügen:
    • Passagiere dürfen einen eingebauten Akku sowie zwei Ersatzakkus mitführen.
    • Jede Batterie muss über eine Kapazität von weniger als 300 Wattstunden verfügen oder weniger als 25 Gramm Lithium enthalten, wie auf der Batterie gekennzeichnet.
  • Mobilitätshilfen mit Lithiumakku als integraler Bestandteil des Gerätes:
    • Das Gerät muss im Frachtraum befördert werden. Es wird nicht auf das Freigepäck des Passagiers angerechnet und wird kostenlos transportiert.
    • Das Gerät muss ausgeschaltet sein. Es muss mindestens ein Verfahren zur Verhinderung einer versehentlichen Aktivierung gegeben sein.
    • Hinsichtlich der Batteriegröße gibt es keine Beschränkung.
    • Das Akkufach muss, wenn es frei liegt oder zugänglich ist, den Akku schützen. 

Lithium-Ionen-Ersatzakkus

Kunden dürfen mit nicht mehr als drei Lithium-Ionen-Akkus reisen (eines in einem persönlichen elektronischen Gerät und zwei als Ersatz). Ersatzakkus müssen sich im Handgepäck befinden und können nicht am Flugsteig aufgegeben werden.

Jeder Akku darf nicht mehr als 160 Wattstunden Leistung haben. Die Beförderung von Lithium-Ionen-Akkus mit mehr 160 Wattstunden Leistung ist in allen Passagierflugzeugen untersagt.

In persönliche elektronische Geräte eingebaute Lithium-Ionen-Akkus dürfen als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck transportiert werden.

Angemessener Transport von Ersatz-Lithiumakkus:     

  • Packen Sie Ersatzbatterien ins Handgepäck.
  • Bewahren Sie Ersatzbatterien in der Originalverpackung auf, um ein unbeabsichtigtes Einschalten oder einen Kurzschluss zu vermeiden.
  • Wenn die Originalverpackung nicht mehr zur Verfügung steht, isolieren Sie die Batteriepole sorgfältig, um den Kontakt der Ersatzbatterien mit anderen Batterien und Metall zu vermeiden.
    • Bewahren Sie jede Batterie in ihrem eigenen Schutzbehälter, ihrer eigenen Plastiktüte oder Verpackung auf.
    • Verhindern Sie, dass eine lose Batterie mit Metallgegenständen wie Münzen, Schlüsseln oder Schmuck in Berührung kommt.
  • Die Kontakte loser Lithiumakkus müssen mit Klebeband isoliert werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
  • Vermeiden Sie Quetschungen, Einstiche oder hohen Druck auf die Batterien, da dies einen internen Kurzschluss hervorrufen und dann zu Überhitzung führen kann.

Weitere Informationen zu Gefahrgütern und sicherem Packen finden Sie auf dieser Webseite der FAA sowie dieser Webseite der TSA. Beschädigte, defekte oder zurückgerufene Lithiumakkus dürfen nicht im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Zusätzliche Informationen zu zurückgerufenen Akkus und Akkusystemen finden Sie auf der Website der Verbraucherschutzbehörde Consumer Product Safety Commission.


Lithiumbatteriebetriebene, selbstbalancierende, persönliche Transportmittel (d. h. Hoverboards)

Delta Air Lines akzeptiert keine lithiumbatteriebetriebenen, selbstbalancierenden persönlichen Transportmittel (d. h. Hoverboards). Diese Artikel können auf allen Hauptstrecken und Flügen von Delta Connection weder als Gepäck aufgegeben noch als Handgepäck transportiert werden.


Lithium-Metall-Batterien
  • Passagiere dürfen Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithiumgehalt von höchstens 2 Gramm je Batterie mitführen.
    • Die Beförderung von Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithiumgehalt von mehr als 2 Gramm ist in allen Passagierflugzeugen untersagt.  
  • In Geräte eingebaute Lithium-Metall-Batterien dürfen als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck transportiert werden.   
  • Lithium-Metall-Batterien, die nicht in Geräte eingebaut sind, dürfen nur als Handgepäck transportiert werden.  Es müssen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Kurzschlüssen ergriffen werden.  

Weitere Informationen zu Gefahrgütern und sicherem Packen finden Sie auf dieser Webseite der FAA sowie dieser Webseite der TSA. Beschädigte, defekte oder zurückgerufene Lithiumakkus dürfen nicht im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Zusätzliche Informationen zu zurückgerufenen Akkus und Akkusystemen finden Sie auf der Website der Verbraucherschutzbehörde Consumer Product Safety Commission.


Tragbare elektronische Geräte

Geräte, die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien enthalten (Laptops, Smartphones, Tablets usw.), sollten im Handgepäck und nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. 

Wenn dies nicht möglich ist: Geräte müssen vollständig ausgeschaltet sein (sie dürfen sich nicht im Standby-Modus befinden), damit sie nicht versehentlich eingeschaltet werden können und müssen so verpackt werden, dass sie vor Beschädigung geschützt sind.

Jede Person darf maximal 15 persönliche elektronische Geräte (PEDs) mit sich führen.

Beschädigte, defekte oder zurückgerufene Lithiumakkus dürfen nicht im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Zusätzliche Informationen zu zurückgerufenen Akkus und Akkusystemen finden Sie auf der Website der Verbraucherschutzbehörde Consumer Product Safety Commission


Intelligentes Gepäck

Seit Kurzem gibt es moderne Gepäckstücke mit integrierten Lithiumakkus, die als „intelligentes Gepäck“ oder „Smart Baggage“ vertrieben werden. Diese Gepäckstücke beinhalten integrierte Lithiumbatterien, Motoren, mobile Ladegeräte, GPS, GSM, Bluetooth, RFID oder WLAN-Technologie. Das Vorhandensein von Lithiumakkus kann gegen verschiedene gesetzliche Vorschriften verstoßen. Diese Geräte erfordern sorgfältige Aufmerksamkeit – selbst wenn die geltenden Vorschriften ihre Mitnahme gestatten. 

Beispiele für „intelligentes“ Gepäck umfassen Funktionen wie:

  • Lithium-Ionen-Akku und Motor, die die Nutzung als persönliches Transportgerät ermöglichen – entweder als Stehroller oder als Fahrzeug, auf dem man sitzen kann. Diese Geräte genügen nicht den Kriterien für Mobilitätshilfen.
  • Lithium-ionen-akku-betriebene mobile Ladegeräte, die das Aufladen anderer elektronischer Geräte wie Mobiltelefone, Tablets und Laptops ermöglichen.
  • GPS-Tracking-Geräte mit oder ohne GSM-Funktion
  • Bluetooth-, RFID- und WLAN-Funktionalität
  • Elektronische Gepäckanhänger
  • Elektronische Schlösser
  • Lithium-Ionen-Akku, Motor und Tracking-Gerät (GPS), mithilfe derer das Gepäckstück angetrieben wird und seinem Besitzer „folgt“

Einschränkungen, die für die Beförderung von intelligenten Gepäckstücken gelten. Insbesondere:

  • Lithium-Ionen-Akkus dürfen maximal über eine Nennleistung von 100 Wh verfügen, sofern der Passagier keine Genehmigung von der Fluggesellschaft hat, in welchem Fall der Lithiumakku maximal über eine Leistung von 160 Wh verfügen darf.
  • Kunden, die ein intelligentes Gepäckstück mit einem herausnehmbaren Lithium-Ionen-Akku aufgeben, müssen ihn herausnehmen und in der Kabine mit sich führen. Kunden, die ein intelligentes Gepäckstück mit einem herausnehmbaren Lithium-Ionen-Akku als Handgepäck transportieren, müssen den Akku vor dem Boarding aus dem Akkufach entfernen. Nachdem der Akku aus dem Akkufach des Gepäckstückes entfernt wurde, kann er im Handgepäck verstaut werden. Der herausnehmbare Akku muss nicht separat vom intelligenten Gepäckstück transportiert werden.
  • Wird ein Gepäckstück, das ursprünglich in der Kabine befördert werden sollte, am Boarding-Flugsteig oder im Flugzeug aufgegeben, um in den Frachtraum geladen zu werden, muss der Passagier alle Lithium-Ionen-Akkus aus dem Gepäckstück entfernen, bevor es in den Frachtraum geladen werden kann. Der Ersatzakku/das mobile Ladegerät muss dann in der Kabine transportiert werden.

 

21. Februar 2020

 
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